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REACH
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1. Begriff: Der Name REACH bezeichnet eine in den Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar geltende EG-Verordnung mit der Bezeichnung „Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur“. Die Verordnung trat am 1.7.2007 in Kraft.
2. Zielsetzung: Neuregelung der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe mit dem Ziel, das mangelhafte Wissen über die meisten Chemikalien zu erweitern.Leitgedanke ist, den gesamten Herstellungweg einer chemischen Substanz zu erfassen und sicher zu gestalten. REACH erfasst auch die Verwendung der Stoffe als Bestandteil von Produkten. Die Verordnung verbietet und beschränkt bestimmte gefährliche Stoffe und führt für bes. gefährliche Stoffe ein Zulassungsverfahren ein. Gewerbliche Verwender werden zu einer eigenen Sicherheitsanalyse verpflichtet, wenn der Verwender von den Empfehlungen des Herstellers oder Importeurs abweicht.
3. Durchführung: Anmeldepflichtig und damit vom REACH-System grundsätzlich erfasst sind Chemikalien, die ab einer Tonne pro Jahr durch einen Hersteller produziert werden. Es handelt sich um ca. 30.000 Stoffe. REACH verlangt von Herstellern und Importeuren, dass sie für die Sicherheit ihrer Chemikalien selber verantwortlich sind. Deshalb müssen sie die zur Bewertung notwendigen Daten beschaffen. Diese Beweislastumkehr wird gekennzeichnet mit den Worten „keine Daten- kein Markt“. Von erheblicher Bedeutung ist die Verordnung für Altstoffe, die vor 1981 in den Handel gebracht wurden. In einem gestuften Verfahren müssen sie genauso wie die Neustoffe auf gefährliche Eigenschaften untersucht werden. Über die Einhaltung wachen die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki und die zuständigen Behörden in Deutschland, nämlich die Bundesstelle für Chemikalien, die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelt ist, und die Bewertungstellen im Umweltbundesamt (UBA), im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Am 1.12.2008 ging die Phase der Vorregistrierung zu Ende, die jene Stoffe betrifft, die gegenwärtig auf dem EU-Markt sind und die die Definition von Phase-in-Stoffen erfüllen.
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