Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Rechtsaufsicht vom 08.06.2009 - 10:58
Rechtsaufsicht
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Überwachung der öffentlichen Verwaltung, bei der die aufsichtsführende Behörde nur die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns kontrolliert. Die Rechtsaufsicht ist die übliche Aufsichtsform in Angelegenheiten der Selbstverwaltung.
Gegensatz: Fachaufsicht.Vgl. auch Dienstaufsicht.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon