Zitierfähige Version
reformatio in peius
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Änderung zum Nachteil; Abänderung einer Gerichtsentscheidung durch die höhere Instanz zum Nachteil dessen, der ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vorinstanz eingelegt hatte. Die reformatio in peius ist im Strafprozeß grundsätzlich unzulässig (§§ 331 I, 358 II, 373 II StPO).
Kein Verbot der reformatio in peius besteht hingegen beim Einspruch gegen den amtsrichterlichen Strafbefehl (§ 411 IV StPO).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon