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Regalmiete
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Regalplatzmiete; einmalige oder laufende Geldzahlungen für die Nutzung des Engpassfaktors Regalplatz auf dem Absatzweg von Waren. Im Cash-and-Carry-Großhandel (CC) häufig Rack Jobber als Mieter. Häufig auch in der Praxis des Lebensmittelhandels, meist verbunden mit Regalpflege durch den Außendienst des Herstellers. Hersteller schätzen den Vorteil, durch eigene Vertriebsorgane den Absatz am point of sale forcieren zu können, hoch ein.
Wettbewerbsrechtlich sind Mietzahlungen für die Überlassung von Regalplatz im Einzelhandel umstritten, in der Gemeinsamen Erklärung sind sie als „unzulässige Nebenleistung” eingestuft. Ob Zahlungen für Regalmieten vom Einkaufsrechnungspreis zur Ermittlung des wettbewerbsrechtlich relevanten Einstandspreises abgezogen werden können, ist ebenso umstritten.
Vgl. auch Wareneinstandspreis.
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