Direkt zum Inhalt

Regalmiete

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Regalplatzmiete; einmalige oder laufende Geldzahlungen für die Nutzung des Engpassfaktors Regalplatz auf dem Absatzweg von Waren. Im Cash-and-Carry-Großhandel (CC) häufig Rack Jobber als Mieter. Häufig auch in der Praxis des Lebensmittelhandels, meist verbunden mit Regalpflege durch den Außendienst des Herstellers. Hersteller schätzen den Vorteil, durch eigene Vertriebsorgane den Absatz am point of sale forcieren zu können, hoch ein.

    Wettbewerbsrechtlich sind Mietzahlungen für die Überlassung von Regalplatz im Einzelhandel umstritten, in der Gemeinsamen Erklärung sind sie als „unzulässige Nebenleistung“ eingestuft. Ob Zahlungen für Regalmieten vom Einkaufsrechnungspreis zur Ermittlung des wettbewerbsrechtlich relevanten Einstandspreises abgezogen werden können, ist ebenso umstritten.

    Vgl. auch Wareneinstandspreis.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com