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Regelherstellungskosten

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    § 8 GrBewV, Anlage 24 BewG, Sachwertrichtlinie - SW-RL vom 5.9.2012; sind die gewöhnlichen Herstellungskosten je Flächeneinheit und dienen der Ermittlung des Gebäuderegelherstellungswertes. Sie beruhen auf den Normalherstellungskosten 2010, sind aber nicht unverändert übernommen worden. Basis ist die Brutto-Grundfläche. Um eine typisierende steuerliche Bewertung zu erreichen, wurden Gebäudetypen zusammengefast und anhand des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baukostenindexes wurden die Regelherstellungskosten angepasst. Sofern lediglich Raummeterpreise vorlagen, wurden die Werte in Flächenpreise umgerechnet.

    Nachstehend Beispiele für Regelherstellungskosten 2010 (Quelle: Bundesanzeiger).

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