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relative Armut
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Als relative Armut versteht man die Armut relativ zum jeweiligen Umfeld eines Menschen. Bestimmt wird die relative Armut gemessen am Durchschnitt oder Median des (nach Haushaltsgrößen gewichteten) Nettoäquivalenzeinkommens.
2. Kritik: widersprüchliche Aussagen und Vermischung der Armutsdiskussion mit der Verteilungsfrage.
Vgl. auch Armut, absolute Armut, Armutsgrenze.
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