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Rentenbemessungsgrundlage

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    Berechnungsgrundlage für die vor dem 1.1.1992 berechnete Rente aus der Arbeiterrentenversicherung, Angestelltenversicherung und Knappschaftsversicherung. Seit 1.1.1992 ersetzt durch den sog. aktuellen Rentenwert (§ 68 SGB VI).

    Vgl. auch Rentenformel.

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