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retrospektive Deckungsformen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Konzepte, die Rückversicherungsschutz für Schäden bieten, die bei Vertragsabschluss bereits eingetreten bzw. verursacht sind („rückschauend“) und damit eine aktive Abwicklung von Schadenportefeuilles (Run-off-Management) ermöglichen. Ihre Anwendung erfolgt vornehmlich in Sparten bzw. Zweigen mit langer Abwicklungsdauer (z.B. Haftpflichtversicherung). Zwei Grundformen mit Kombinationsmöglichkeiten werden unterschieden: Loss Portfolio Transfer und Adverse Development Cover.

    2. Merkmale: Die Konzepte zeichnen sich durch einen hohen Grad an Individualisierung (präziser und maßgeschneiderter Vertragstext) und Finalität (einmaliger Abschluss mit endgültigen Konditionen, spätere Anpassungen sind selten) aus. I.d.R. ist die Haftung limitiert. Die Laufzeit ist unbegrenzt, d.h. sie richtet sich nach der Dauer der Abwicklung. Die Rückversicherungsprämie ist als Einmalbetrag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu entrichten. Die Tarifierung basiert auf einer Ultimate-Reserveeinschätzung und dem zu erwartenden Auszahlungsmuster.

    3. Abgrenzung: Bei retrospektiven Deckungsformen ist die Berücksichtigung des Zeitwerts von Prämien und Versicherungsleistungen möglich. Aufgrund dieses Merkmals wird die retrospektive Rückversicherung häufig als Finanzrückversicherung bezeichnet. 4. Ziele: Retrospektive Deckungsformen unterstützen Versicherungsunternehmen z.B. bei Mergers and Acquisitions-Prozessen, bei der Um- bzw. Neustrukturierung von Rückversicherungsprogrammen, bei einem Strategiewechsel (Einstellung von Sparten bzw. Zweigen oder regionalen Märkten), bei einer Änderung der Gesellschaftsform, bei einem Börsengang oder bei einer Privatisierung. Weitere Einsatzgebiete finden sich im Risiko- und Kapitalmanagement. Vgl. hierzu die Zielsetzungen des Adverse Development Cover bzw. des Loss Portfolio Transfer.

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