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Sachwertermittlung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Im Sachwertverfahren wird der Sachwert des Grundstücks aus den vorläufigen Sachwerten der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie aus dem Bodenwert ermittelt.
Zunächst wird der Bodenwert anhand von Richtwertkarten und sonstigen örtlichen Gegebenheiten festgestellt. Dann erfolgt die Ermittlung des Bauwertes. Zunächst wird anhand von Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Bauplänen auf Basis des umbauten Raumes unter Berücksichtigung aktueller Raummeterpreise der reine Bauwert errechnet. Hinzu kommen die Werte für Garagen, Tiefgaragenplätze und Stellplätze, sowie angemessene Baunebenkosten und Außenanlagen. Der jetzt erreichte Wert ist um die Altersabschreibung und den Sicherheitsabschlag zu kürzen. Ergebnis ist der Sachwert.
Rechenschema Sachwert Eigentumswohnung
Wohnfläche x angemessener/ marktgerechter m2 – Preis |
+ Garagen/ Tiefgaragenstellplätze |
= Zwischensumme |
- Sicherheitsabschlag |
= Sachwert Eigentumswohnung |
Bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts ist von den Regelherstellungskosten des Gebäudes auszugehen. Diese Regelherstellungskosten werden nach Maßgabe marktüblicher durchschnittlicher Herstellungskosten jährlich aktualisiert. Die Herstellungskosten werden mit dem Regionalfaktor sowie dem Alterswertminderungsfaktor (Gesamtnutzungsdauer) multipliziert.
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