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Revision von Sammelbesteller vom 02.12.2009 - 15:24

Sammelbesteller

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    meist „Vertreter im Nebenberuf“, der Aufträge an Versandhäuser (Versandhandel) oder an Hersteller mit direktem Vertrieb bündelt.

    Aufgaben: Kontaktanbahnung; Verkaufsberatung, meist anhand der Kataloge und des sonstigen Informationsmaterials; Bestellannahme; Verteilung der Ware und ggf. Inkasso.

    Sammelbesteller erhalten i.d.R. eine Provision auf den vermittelten Warenwert.

    Mit Einführung neuer Kommunikationstechniken, z.B. Internet, entwickeln sich Sammelbesteller zu Informationsaußenstellen, die weitere Auskünfte über Lagerbestände, Lieferfristen, Preisreduzierungen, Zahlungsziele, Bonität u.a. abrufen können.

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