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Schadenfreiheitsklassen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Grundlage der Prämiendifferenzierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung, bei der die Anzahl der schadenfreien Jahre und damit die erworbene Fahrerfahrung als subjektives Gefahrenmerkmal berücksichtigt wird.

    2. Merkmale: Jeder Schadenfreiheitsklasse ist ein bestimmter Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet. Bei einem im Versicherungsjahr schadenfreien Verlauf wird der Vertrag im darauffolgenden Jahr um eine Schadenfreiheitsklasse besser eingestuft; bei einem oder mehreren Schäden, bei denen das Versicherungsunternehmen Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet hat, wird der Vertrag in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse oder sogar in eine Schadenklasse zurückgestuft. Dies erfolgt anhand einer statistisch ermittelten Rückstufungstabelle. Die erreichte Schadenfreiheitsklasse wird bei einem Versichererwechsel angerechnet. Je nach Art des versicherten Kraftfahrzeugs gibt es unterschiedlich lange Schadenfreiheitsklassenstaffeln. Die Höhe der zugehörigen Prämiensätze kann von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen variieren.

    3. Umgehung der Rückstufung: Der Versicherungsnehmer kann die Rückstufung verhindern oder abmildern, indem er entweder den Schaden selbst bezahlt („zurückkauft“) oder in seinen Vertrag einen Rabattretter oder Rabattschutz einschließt.

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