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Schadenfreiheitsklassen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: System zur Kategorisierung und Zuordnung von Versicherungsverträgen in der Kfz-Versicherung nach der Anzahl der schadenfreien Jahre und damit auch nach der erworbenen Fahrerfahrung des Versicherten. Die Einordnung in die Schadenfreiheitsklassen bildet eine Grundlage der Prämiendifferenzierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung.

    2. Merkmale: Jeder Schadenfreiheitsklasse ist ein bestimmter Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet. Bei einem im Versicherungsjahr schadenfreien Verlauf wird der Vertrag im darauf folgenden Jahr um eine Schadenfreiheitsklasse besser eingestuft; bei einem oder mehreren Schäden, bei denen das Versicherungsunternehmen Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet hat, wird der Vertrag in eine Klasse geringerer Schadenfreiheit oder sogar in eine Schadenklasse zurückgestuft. Dies erfolgt anhand einer statistisch ermittelten Rückstufungstabelle. Die schadenfreien Jahre werden bei einem Versichererwechsel angerechnet. Je nach Art des versicherten Kraftfahrzeugs (Kfz) gibt es unterschiedlich lange Schadenfreiheitsklassen-Staffeln. Die Höhe der zugehörigen Prämiensätze kann von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen variieren.

    3. Umgehung der Rückstufung: Der Versicherungsnehmer kann die Rückstufung verhindern oder abmildern, indem er entweder einen Schaden selbst bezahlt („zurückkauft“) oder in seinen Vertrag einen Rabattschutz einschließt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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