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Schuldenerlass

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Forderung der Entwicklungsländer nach einem Verzicht auf die Rückzahlung ihrer (öffentlichen) Auslandsschulden durch die Gläubiger. Ein genereller Schuldenerlass dürfte zu einer Reduzierung der zukünftigen Kapitalhilfe führen, so dass Entwicklungsländer weniger als erwartet davon profitieren.

    Vgl. auch Auslandsverschuldung der Entwicklungsländer, HIPC-Initiative.

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