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Schwarzhandel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schleichhandel; Warenverkauf unter Umgehung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften. Gehandelt werden Schmuggel- oder Hehlerwaren, Drogen und zum Verkauf nicht freigegebene, z.B. verdorbene, gesundheitsgefährdende Waren.

    Die Blütezeiten des Schwarzhandels liegen grundsätzlich in "allgemeinen Notzeiten" der Warenverknappung, z.B. durch Kontingentierung (Kriegs- und Nachkriegszeiten), sowie bei manchen Produkte in Ländern mit Zentralverwaltungswirtschaft. Durch das übersteigerte Profitstreben mancher Protagonisten ist der Schwarzhandel aber in Zeiten ohne allgemeine Not und in westlichen Industriegesellschaften anzutreffen, wie das Beispiel des Gammelfleischs zeigt.

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