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Selbstbeteiligung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Selbstbehalt, Franchise. 1. Selbstbeteiligung bei Versicherungen: Beteiligung des Versicherungsnehmers an dem von der Versicherung gedeckten Schaden. Selbstbeteiligungen können geeignet sein, das moralische Risiko (Moral Hazard) einer Überinanspruchnahme von Versicherungen zu reduzieren.

    Formen der Selbstbeteiligung: Absolute oder prozentuale Eigenbehalte der Versicherungsnehmer.

    Anders: Selbstversicherung.

    2. Selbstbeteiligung in den Sozialversicherungen: Lohnersatzquote.

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