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SEPA-Lastschrift
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen nationalen Lastschriftverfahren hatte sich der European Payments Council (EPC) frühzeitig gegen eine Harmonisierung der bestehenden nationalen Lastschriftverfahren und für die Entwicklung eines völlig neuen SEPA-Lastschriftverfahrens (SEPA Direct Debit Scheme; SDD) entschieden. Aus deutscher Sicht wird das SDD einige vom deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren bekannte Elemente enthalten. So erteilt der Zahlungspflichtige wie heute in Deutschland dem Gläubiger ein sog. Mandat. Außerdem wird ihm ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Allerdings werden sich auch einige Neuerungen ergeben, wie z.B. fest definierte Vorlauffristen für die Vorlage der Lastschrift bei der Zahlstelle (so müssen bei erstmaligem Einzug die Lastschriften 5 Tage, bei weiteren Einzügen 2 Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen). Mit einer europaweiten Einführung der SEPA-Lastschrift ist nicht vor Umsetzung der PSD in nationales Recht, also nicht vor November 2009 zu rechnen. Darüber hinaus hat der EPC eine Variante des Lastschriftverfahrens (B2B-Rulebook) erarbeitet, das die Bedürfnisse von Geschäftskunden stärker berücksichtigt.
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