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SEPA-Lastschrift
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen nationalen Lastschriftverfahren hatte sich der European Payments Council (EPC) frühzeitig gegen eine Harmonisierung der bestehenden nationalen Lastschriftverfahren und für die Entwicklung eines völlig neuen SEPA-Lastschriftverfahrens (SEPA Direct Debit Scheme; SDD) entschieden. Aus dt. Sicht wird das SDD einige vom dt. Einzugsermächtigungslastschriftverfahren bekannte Elemente enthalten. So erteilt der Zahlungspflichtige wie heute in Deutschland dem Gläubiger ein sog. Mandat. Außerdem wird ihm ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Allerdings werden sich auch einige Neuerungen ergeben, wie z.B. fest definierte Vorlauffristen für die Vorlage der Lastschrift bei der Zahlstelle (so müssen bei erstmaligem Einzug die Lastschriften 5 Tage, bei weiteren Einzügen 2 Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen). Die europaweite Einführung der SEPA-Lastschrift ist mit der Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payments Services Directive (PSD)) in jeweils nationales Recht vorgesehen. Darüber hinaus hat der EPC eine Variante des Lastschriftverfahrens (B2B-Rulebook) erarbeitet, das die Bedürfnisse von Geschäftskunden stärker berücksichtigt.
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