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SEPA-Überweisung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Die SEPA-Überweisung wird seit dem 28.1.2008 angeboten. Sie erlaubt Euro-Überweisungen ohne Betragsgrenze im gesamten SEPA-Raum, der aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den EWR-Staaten (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie sonstigen Staaten und Gebieten (Stand April 2016: Mayotte, Monaco, Schweiz, Saint-Pierre, Miquelon, San Marino und die britischen Inseln Guernsey, Jersey und Isle of Man) besteht.
Die Standards der SEPA-Überweisung wurden vom European Payments Council (EPC) entwickelt (SEPA Credit transfer scheme rulebook) und basieren auf europäischen oder internationalen Standards. So werden Zahler- und Zahlungsempfängerkonten durch die International Bank Account Number (IBAN) und die Zahlungsdienstleister durch den Business Identifier Code (BIC) identifiziert. Um Interoperabilität sicherzustellen, ist für den zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr und im dateigebundenen Geschäftsverkehr mit Kunden, die keine Verbraucher sind, der Standard ISO 20022 vorgegeben. Die Ausführungsfrist beträgt seit 1.1.2012 einen Geschäftstag; bei beleghafter Einreichung verlängert sie sich um einen Geschäftstag. Der Überweisungsbetrag ist ungekürzt dem Zahler zur Verfügung zu stellen. Es gilt das Prinzip der Entgeltteilung, d.h. Zahler und Zahlungsempfänger zahlen jeweils die Entgelte ihrer Zahlungsdienstleister. Seit 3.8.2014 ist die SEPA-Überweisung die einzige Möglichkeit zur Abwicklung von Überweisungen in Euro, da nur sie den verbindlichen Anforderungen der sogenannten SEPA-Verordnung entspricht.
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