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SEPA-Überweisung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bereits heute existiert in Deutschland mit der „EU-Standardüberweisung“ ein vergleichbar standardisiertes Verfahren zur Abwicklung von Euro-Überweisungen bis 50 000 Euro in andere EU- und EWR-Staaten (EU, EWR). Die entsprechenden Standards wurden vom European Payments Council (EPC) weiterentwickelt und auf alle SEPA-Überweisungen angewendet. So werden Überweisender und Begünstigter sowie deren Kreditinstitute durch IBAN und BIC dentifiziert. Nach Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt können die Kunden nach einer maximalen Abwicklungszeit von drei Bankgeschäftstagen (ab 2012 nach einem Bankgeschäftstag) über den Überweisungsbetrag verfügen. Dies ist unabhängig davon, in welchem Land des SEPA-Raums der Empfänger sein Konto unterhält. Kürzere Abwicklungszeiten sind jedoch möglich und in einzelnen Ländern heute schon Realität. Die SEPA-Überweisung wird nach dem EPC-Regelwerk in der Version 2.3. implementiert. Seit dem 28.1.2008 bieten Kreditinstitute die SEPA-Überweisung parallel zu den nationalen Überweisungen an. Eine aktuelle Auflistung der an SEPA teilnehmenden Kreditinstitute findet sich auf der Internetseite des European Payments Council.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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