Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Sicherungsverfahren vom 08.06.2009 - 11:17
- Revision von Sicherungsverfahren vom 19.02.2018 - 16:35
- Revision von Sicherungsverfahren vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Sicherungsverfahren vom 26.02.2013 - 10:43
- Revision von Sicherungsverfahren vom 01.04.2010 - 08:16
- Revision von Sicherungsverfahren vom 20.11.2009 - 10:50
- Revision von Sicherungsverfahren vom 08.06.2009 - 11:17
Sicherungsverfahren
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Besonderes Verfahren zur selbstständigen gerichtlichen Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, wenn der Täter nicht bestraft werden kann, weil er schuldunfähig oder verhandlungsunfähig ist und deshalb ein Strafverfahren nicht durchgeführt wird (vgl. z.B. §§ 63, 71 f. StGB i.V.m. §§ 413 ff. StPO).
Vgl. auch Arrestverfahren, objektives Verfahren.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon