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Sicherungsverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Besonderes Verfahren zur selbstständigen gerichtlichen Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, wenn der Täter nicht bestraft werden kann, weil er schuldunfähig oder verhandlungsunfähig ist und deshalb ein Strafverfahren nicht durchgeführt wird (vgl. z.B. §§ 63, 71 f. StGB i.V.m. §§ 413 ff. StPO).

    Vgl. auch Arrestverfahren, objektives Verfahren.

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