Sicherungsverfahren
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bes. Verfahren zur selbstständigen gerichtlichen Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, wenn der Täter nicht bestraft werden kann, weil er schuldunfähig oder verhandlungsunfähig ist und deshalb ein Strafverfahren nicht durchgeführt wird (vgl. z.B. §§ 63, 71 f. StGB i.V. mit §§ 413 ff. StPO).
Vgl. auch Arrestverfahren, objektives Verfahren.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufwendungen Eigentumsvorbehalt Fahrlässigkeit Geschäftsfähigkeit GmbH & Co. KG Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Konzern Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Sicherungsverfahren
ausgehend
eingehend
Sicherungsverfahren
ausgehend