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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Einlagengeschäft
    2. Geldpolitik

    Einlagengeschäft

    täglich fällige Gelder; Einlagen auf Bankkonten, die jederzeit fällig sind, und die den Zwecken des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dienen, z.B. Giroeinlagen. Sichteinlagen bei Notenbanken sind i.d.R. nicht, bei Geschäftsbanken niedrig verzinslich. Keine Sichteinlagen sind Spareinlagen, die der Geldanlage und nicht dem Zahlungsverkehr dienen.

    Gegensatz: Termineinlagen.

    Geldpolitik

    Bei der Berechnung mindestreservepflichtiger Einlagen rechnet die Deutsche Bundesbank Einlagen mit einer Laufzeit oder Kündigungsfrist von weniger als einem Monat zu den Sichteinlagen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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