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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Einlagengeschäft:

    Täglich fällige Gelder; Einlagen auf Bankkonten, die jederzeit fällig sind, und die den Zwecken des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dienen, z.B. Giroeinlagen. S. bei Notenbanken sind i.d.R. nicht, bei Geschäftsbanken niedrig verzinslich. Keine S. sind Spareinlagen, die der Geldanlage und nicht dem Zahlungsverkehr dienen.

    Gegensatz: Termineinlagen.

    II. Geldpolitik:

    Bei der Berechnung mindestreservepflichtiger Einlagen rechnet die Deutsche Bundesbank Einlagen mit einer Laufzeit oder Kündigungsfrist von weniger als einem Monat zu den S.

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