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Siebte EG-Richtlinie

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    Konzernbilanzrichtlinie, gesellschaftliche Richtlinie; verabschiedet im Juni 1983. Die Umsetzung der Siebten Richtlinie in deutsches Recht erfolgte am 19.12.1985 im Rahmen des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG). Die neuen Regelungen mussten erstmals für die Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.1989 beginnen, konnten jedoch freiwillig schon vorher angewandt werden. – Zweck: Harmonisierung der Vorschriften zur Rechnungslegung im Konzern (Konzernabschluss) in den Mitgliedsstaaten der EU. Die Siebte Richtlinie ergänzt die Vierte EG-Richtlinie, die sich auf den Einzelabschluss beschränkt.

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