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Revision von Sonderwirtschaftszone vom 19.02.2018 - 15:27
Sonderwirtschaftszone
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Free Production Zone, Investment Promotion Zone; abgegrenztes, meist physisch gesichertes Gebiet innerhalb des Wirtschaftsraums eines Staates, für das zoll-, steuer- und andere rechtliche Sonderbestimmungen und administrative Vergünstigungen gelten für Güter, die nicht in den inländischen Warenverkehr gebracht werden. Im Bankensektor gibt es analoge freie Bankenzonen (Off-Shore-Zentren).
Anders: Freihandelszone, zollrechtliche Freizone.
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