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sonstige bebaute Grundstücke

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundstücksart im Sinn des Bewertungsgesetzes.

    1. Begriff: Alle Grundstücke, die nicht Mietwohngrundstück, Geschäftsgrundstück, gemischtgenutztes Grundstück, Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus sind, z.B. Altersheime, Kinderheime, Gebäude für sportliche Zwecke.

    2. Einheitswert: Ermittlung nach dem Sachwertverfahren (Sachwert).

    3. Bedarfswert: Ermittlung nach den normalen Regeln für bebaute Grundstücke.

    Vgl. auch Grundstücksbewertung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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