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Spezialbanken
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Kreditinstitute (Banken), die sich im Rahmen des Bankgeschäfts bes. Aufgaben widmen. Sie können sich beschränken auf: 1. Einen bestimmten Kundenkreis, indem sie die Einlagen nur oder doch überwiegend aus einer bestimmten Bevölkerungsschicht sammeln oder Kredite an bestimmte Kreise gewähren; Geschäftstätigkeit als Branche- und Konzernbanken.
2. Spezialzweig des Bankgeschäfts:
(1) Realkreditbanken, spezialisiert in Institute für städtische und landwirtschaftliche Grundstücksbeleihung, Schiffsbanken, Teilzahlungsbanken, Bausparkassen, Postbank u.a.;
(2) Absatzfinanzierungsinstitute;
(3) Institute des Abrechnungsverkehrs u.a.
Der Begriff der Spezialbanken ist in der Statistik der Deutschen Bundesbank ungebräuchlich.
Anders: Banken mit Sonderaufgaben.
Gegensatz: Universalbanken.
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