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Revision von Sphärentheorie vom 17.07.2009 - 12:08
Sphärentheorie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach Grundsätzen des Arbeitsrechts hat der Arbeitgeber Lohn bei unverschuldeten Betriebsstörungen zu zahlen, wenn die Störung aus seiner Sphäre stammt.
Vgl. auch Betriebsrisiko.
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