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Sphärentheorie

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach Grundsätzen des Arbeitsrechts hat der Arbeitgeber Lohn bei unverschuldeten Betriebsstörungen zu zahlen, wenn die Störung aus seiner Sphäre stammt.

    Vgl. auch Betriebsrisiko.

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    Mindmap "Sphärentheorie"

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