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Spielkartensteuer
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wurde als Verbrauchsteuer im Deutschen Reich eingeführt. Bereits im Mittelalter wurden Spielgeräte besteuert. In der Zeit des Merkantilismus kamen in den deutschen Territorien nach französischem Vorbild Stempelabgaben, zum Teil in Verbindung mit einem staatlichen Spielkartenhandelsmonopol, auf. Dieses in Preußen 1714 anzutreffende System wurde dort 1838 durch eine reine Stempelsteuer (Urkundensteuer in Form der behördlichen Abstempelung der Spielkarten) ersetzt und 1867 verbessert. Der Zollvereinsvertrag vom 8.7.1867 bestätigte den Spielkartenstempel als Landesabgabe. Durch Reichsgesetz vom 3.7.1878 auf das Reich übertragen, wurde die Abgabe im Reichsspielkartensteuergesetz vom 10.9.1919 zu einer Verbrauchsteuer erklärt, die 1949 als Bundessteuer auf den Bund überging. Seitdem wurde sie von der Bundesfinanzverwaltung (den Hauptzollämtern) erhoben und verwaltet. Die Spielkartensteuer wurde aus Gründen der Steuervereinfachung und wegen ihres geringen Ertrags als Bagatellsteuer durch das Gesetz vom 3.7.1980 (BGBl. I 761) zum 1.1.1981 abgeschafft.
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