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Staatenbund
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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völkerrechtliche Verbindung von Staaten, i.d.R. zu einem einheitlichen Völkerrechtssubjekt mit einer einheitlichen Verfassung. Anders als der Bundesstaat eine verhältnismäßig lose Form des Zusammenschlusses, mit viel Selbstständigkeit der Gliedstaaten (z.B. eigene Militärhoheit und Recht zur Errichtung eigener diplomatischer Vertretungen) und nur schwachen Ansätzen zur Bildung einer Zentralgewalt.
Beispiele: Deutscher Bund (1815–1867), Britisches Commonwealth.
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