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Standortwahl

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Auswahl einer nach verschiedenen volks- und betriebswirtschaftlichen Kriterien (Standortfaktoren) analysierten und bewerteten Gewerbefläche bzw. Ansammlung von Gewerbeflächen durch ein Unternehmen (Standortplanung) für eine Gründung, Ansiedlung oder Verlagerung z.B. eines Industrie- oder Gewerbebetriebes. Das Standortwahlverhalten ist entscheidend bestimmt von den spezifischen Standortanforderungen, den Handlungsressourcen und der selektiven Raumkenntnis des Unternehmens bzw. der Entscheidungsträger. Die Standortentscheidung ist zudem unter der Bedingung der Ungewissheit zukünftiger Entwicklungen zu treffen. Daher werden bei der realen Standortsuche nicht alle möglichen Alternativen einbezogen, sondern es wird i.d.R. jener unter den bekannten Standorten gewählt werden, der die Handlungsziele oder Erwartungen des Entscheidungsträgers am ehesten befriedigt (Menschenbild des Satisfizers). Dabei können ökonomische wie nicht-ökonomische (persönliche, freizeitbezogene, kulturelle etc.) Kriterien wie auch die individuelle Risikobereitschaft standortwirksam werden. In dem räumlich hierarchischen Suchprozess werden zudem unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe angelegt, je nachdem, ob der nationale bzw. regionale Makrostandort ausgewählt oder der lokale, innerstädtische Mikrostandort fixiert wird.

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