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Stapelbuchhaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Buchhaltungsform, früher in erster Linie in der Bankbuchhaltung. Die Belege wurden aufgestapelt, nach Kontonummern vorsortiert und erst nach einem bestimmten Zeitpunkt, dem Buchungsschnitt (12 bis 14 Uhr), auf die Personenkonten übernommen.

    In der EDV-Buchführung ist das Stapelverfahren (Stapelbetrieb) eine Organisationsform der Datenerfassung. Inhaltlich zusammengehörige, gemeinsam abzustimmende Buchungen (z.B. die Rechnungsausgänge und -eingänge eines Tages, die Bankbelegbewegungen, die Kassenbewegungen eines Zeitraums) werden in einer Zwischendatei (Stapelbuchungsdatei) erfasst und können vor dem Buchen protokolliert, kontrolliert und korrigiert werden.

    Gegensatz: Dialogbuchung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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