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steuerliche Beziehungslehre
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Teilgebiet der finanzwissenschaftlichen Steuerlehre (Finanzwissenschaft), die die wechselseitige Abstimmung der einzelnen Steuerarten eines Systems herstellen soll. Die Einzelsteuern sollen sich in ihren Zwecken und Zielen ergänzen und kontrollieren.
Zu unterscheiden:
(1) in steuertechnischer Hinsicht: mehrgliedrige Steuern, Ergänzungsteuern, Folgesteuern und Kontrollsteuern;
(2) hinsichtlich der Erfassung von (zumeist negativen) Wirkungszusammenhängen: Steueraushöhlung, Steuerhäufung und Kaskadenwirkung.
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