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Steuerverwaltungsakte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff/Beispiele: Hoheitliche Maßnahmen, Verfügungen, Entscheidungen oder andere hoheitliche Maßnahmen, (Verwaltungsakt) der Finanzverwaltung auf dem Gebiet des Steuerrechts. Der wichtigste Steuerverwaltungsakt ist der Steuerbescheid (§ 155 I AO), durch den der Fiskus seinen Steueranspruch gegenüber dem Steuerpflichtigen geltend macht. Weitere Steuerverwaltungsakte sind z.B. Feststellungsbescheide (§ 179 AO), Steuermessbescheide (§ 184 AO), Haftungs- und Duldungsbescheide, verbindliche Zusagen (§ 204 AO), Stundungsverfügungen (§ 222 AO) oder auch die Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO).

    2. Korrekturmöglichkeiten: Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden nach §§ 164, 165, 172–177 AO vor Ablauf der Festsetzungsverjährung; Korrektur sonstiger Steuerverwaltungsakte (z.B. Stundung, Erlass, Buchführungserleichterungen) durch Rücknahme (§ 130 AO) oder Widerruf (§ 131 AO); Korrektur von offenbaren Unrichtigkeiten (§ 129 AO). Eine Korrektur ist auch während des außergerichtlichen und Einspruchsverfahrens und während eines finanzgerichtlichen Verfahrens möglich (§ 132 AO).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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