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stille Zession
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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stille Forderungsabtretung; Zession, die dem Schuldner nicht angezeigt wird. Üblich u.a. bei Sicherungsabtretung an Banken. Die stille Zession birgt die Gefahr, dass der Zedent die Forderung erneut abtritt, der Schuldner in Unkenntnis der stillen Zession an den zweiten Zessionar leistet und damit befreit wird (§ 408 BGB).
Vgl. auch Globalabtretung, Mantelzession.
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