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Revision von Stillstandskosten vom 05.06.2009 - 13:12

Stillstandskosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    durch den Stillstand einzelner Produktionsstellen (Arbeitsplätze, Anlagen, Anlagenstraßen), Betriebsteile oder des Gesamtbetriebs anfallende Kosten.

    Begriffsverwendung in zweifacher Sicht:
    (1) Die auch bei Stilllegung einer Produktiveinheit nicht wegfallenden Kosten. Dazu zählen z.B. Mieten und andere Raumkosten, Zinskosten der Anlagen, Grundsteuer, Instandhaltungskosten.


    (2) Die aufgrund eines Produktionsstillstands anfallenden Kosten. Stillstandskosten wird dann synonym mit Betriebsunterbrechungskosten und Ausfallkosten gebraucht. Stillstandskosten in diesem Sinn umfassen pagatorische Kosten (z.B. Wiederanlaufkosten) sowie Opportunitätskosten in Form der durch den Stillstand entgehenden Deckungsbeiträge.

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