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Swap

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: a) Swap im traditionellen Sinn: Devisen-Swap, d.h. gleichzeitige Durchführung eines Kassa- und eines Termingeschäfts (Kassageschäft, Termingeschäft) am Devisenmarkt zum „Preis“ des Swapsatzes (Arbitrage).

    b) Swap als Finanzinnovation: Gegenseitige Nutzung von komparativen Kostenvorteilen durch zwei Vertragspartner. Dabei treten Banken als Intermediäre auf und schließen mit jedem Partner selbstständige Verträge ab. Für die übernommenen Risiken erhält die Bank Provision.

    c) Liquiditäts-Swap: Ist im Fall von Liquiditätsvorteilen möglich.

    2. Formen: Innovative Swaps sind Währungsswap, Zinsswap, Zins- und Währungsswap.

    3. Swap als geldpolitisches Instrument: Swappolitik.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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