Direkt zum Inhalt

technische Überwachungseinrichtung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

    Mitbestimmung: Hinsichtlich der Einführung und Anwendung von technischen Überwachungseinrichtungen hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten nach § 87 I Nr. 6 BetrVG. Nach der überwiegenden Auffassung muss die Einrichtung zur Überwachung von Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer aber nur geeignet sein; es ist also nicht erforderlich, dass sie dazu auch bestimmt ist.

    Technische Überwachungseinrichtungen sind z.B. Filmkameras, automatische Zeiterfassungsgeräte, EDV-Anlagen, in denen Arbeitnehmerdaten gesammelt oder verwertet werden (Personalinformationssystem), automatische Erfassungen von Daten über die von Arbeitnehmern geführten Telefongespräche etc.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com