technische Überwachungseinrichtung
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technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
Mitbestimmung: Hinsichtlich der Einführung und Anwendung von technischen Überwachungseinrichtungen hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten nach § 87 I Nr. 6 BetrVG. Nach der überwiegenden Auffassung muss die Einrichtung zur Überwachung von Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer aber nur geeignet sein; es ist also nicht erforderlich, dass sie dazu auch bestimmt ist.
Technische Überwachungseinrichtungen sind z.B. Filmkameras, automatische Zeiterfassungsgeräte, EDV-Anlagen, in denen Arbeitnehmerdaten gesammelt oder verwertet werden (Personalinformationssystem), automatische Erfassungen von Daten über die von Arbeitnehmern geführten Telefongespräche etc.