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Teilerhebung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff der Statistik für eine Erhebung, bei der nur ein Teil der Grundgesamtheit untersucht wird (Teilgesamtheit); damit ergibt sich eine Stichprobe i.w.S. Teilerhebungen sind kostengünstiger als Vollerhebungen; bei unendlichen Grundgesamtheiten oder bspw. einer zerstörenden Prüfung sind nur Teilerhebungen möglich. Je nachdem, nach welchem Auswahlverfahren die Teilerhebung erfolgt, ist die Übertragung von Ergebnissen der Teilerhebung auf die Grundgesamtheit (Hochrechnung) mehr oder minder problematisch. Ist diese Übertragung möglich, so ist die Stichprobe repräsentativ (Repräsentativität).

    Gegensatz: Vollerhebung.

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