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Revision von Teilgewinnabführungsvertrag vom 19.02.2018 - 16:54
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Teilgewinnabführungsvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unternehmensvertrag, durch den sich eine AG verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner Betriebe ganz oder z.T. an einen anderen abzuführen (§ 292 I Nr. 2 AktG).
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