Direkt zum Inhalt

Teilungsplan

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Zwangsversteigerungsverfahren vom Gericht aufgestellter Plan über die Verteilung des Versteigerungserlöses unter Vorwegnahme der Verfahrenskosten (§§ 106 ff. ZVG). Über den Teilungsplan wird im Verteilungstermin verhandelt; er kann dabei abgeändert werden. Gegen den Teilungsplan ist Widerspruch und sofortige Beschwerde möglich.

    Der Teilungsplan enthält Teilungsmasse, bestehen bleibende Rechte, die durch Barzahlung zu befriedigenden Ansprüche und Zuteilung der Teilungsmasse an diese Ansprüche.

    Ausführung des Teilungsplans i.d.R. durch Zahlung aus Versteigerungserlös an Berechtigte.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com