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Territorialitätsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Staatsrecht:

    Begrenzung der hoheitlichen Wirkungsmöglichkeit auf das Staatsgebiet.

    II. Sozialversicherungsrecht:

    Grundsatz, wonach die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung nur für Personen gelten, die im Bundesgebiet beschäftigt oder selbstständig tätig sind oder, soweit eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nicht vorausgesetzt wird, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben.

    Vgl. auch Ausstrahlung, Einstrahlung.

    III. Internationales Steuerrecht:

    Prinzip, nach dem nur auf die im eigenen Land erwirtschafteten Einkünfte (bzw. auf das im eigenen Land liegende Vermögen) Steuern zu erheben sind. Das Territorialitätsprinzip wird bei den Ertragsteuern im Wesentlichen nur im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht, also gegenüber Steuerausländern, verfolgt; gegenüber ihren eigenen Bürgern folgen die meisten Staaten statt dessen dem Welteinkommensprinzip.

    Gegensatz: Welteinkommensprinzip.

    Vgl. auch Außensteuerrecht (AStR), Internationales Steuerrecht (IStR).

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