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Revision von Transeuropäische Netze vom 26.09.2019 - 18:49

Transeuropäische Netze

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    engl. Trans-European Network (TEN), Beitrag der Europäischen Union (EU) zum Ausbau und der Vereinheitlichung der Verkehrswege (Straßenverkehr, Schienenverkehr, Wasserverkehr) innerhalb des Binnenmarktes der EU und im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (NEP), insbes. der Östlichen Partnerschaft. Darüber hinaus wird die Schaffung von Stromnetzen und Telekommunikationsnetzen unterstützt.

    1. Ziel:
    Schaffung und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur innerhalb des EU-Binnenmarktes (Straßen, Wasserstraßen, Flughäfen, Eisenbahnen, Eisenbahn-Schnellverbindungen, Häfen) und in den Nachbarländern der Östlichen Partnerschaft. Darüber hinaus wird Schaffung von Stromnetzen und Telekommunikationsnetzen unterstützt.

    2. Rechtliche Grundlagen:
    Die transeuropäischen Netze werden auf Grundlage des Artikels 170 AEUV geschaffen, um "den Bürgern der Union, den Wirtschaftsbeteiligten sowie den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in vollem Umfang die Vorteile zugute kommen zu lassen, die sich aus der Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen ergeben, [...] die Union [trägt] zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur bei". Die tatsächliche Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 (ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1315/2019-03-06) und der VO (EU) Nr. 1316/2013 (ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1316/2018-08-02) mit welcher die "Fazilität Connecting Europe" geschaffen worden ist (ein Finanzierungsinstrument).
    3. Hauptrouten/Korridore:
    Das Transeuropäische Netz umfasst für den Straßenverkehr neun Hauptrouten/Korridore:
    1. Baltic - Adriatic
    2. North Sea - Baltic
    3. Mediterranean
    4. Orient - East-Med
    5. Scandinavian - Mediterranean
    6. Rhine - Alpine
    7. Atlantic
    8. North Sea - Mediterranean
    9. Rhine - Danube.

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