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Triggerkonzept

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: in der betrieblichen Datenverarbeitung, v.a. beim Betrieb von Dialogsystemen benutztes Konzept zur Steuerung der Verarbeitung im Computer.

    2. Prinzip: Eine durch Eingabe des Endbenutzers veranlasste Aktion wird grundsätzlich sofort ausgeführt (Primärverarbeitung). Stellt das verarbeitende Programm fest, dass aufgrund der Aktion noch Folgeaktionen veranlasst werden müssen, stellt es eine Nachricht in einen Pufferspeicher ein. Durch ein spezielles Programm (Triggereinrichtung) wird zu einem späteren Zeitpunkt die Ausführung der Folgeaktionen (Sekundärverarbeitung) initiiert.

    3. Verwendung des Triggerkonzepts:
    (1) Auslagerung rechenzeitintensiver Verarbeitungsschritte zur Vermeidung extremer Antwortzeiten;
    (2) Integration der Verarbeitung durch Programme aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten (z.B. PPS-System, Finanzbuchhaltung).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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