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Überweisungsverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Giroverkehr; bargeldloser Zahlungsverkehr mittels Überweisung.

    Arten:
    (1) Überweisungsverkehr innerhalb einer Kontostelle (Hausüberweisung): Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger unterhalten bei demselben Kreditinstitut Konten.
    (2) Überweisungsverkehr zwischen zwei Kontenstellen bei gegenseitiger Kontoführung (unmittelbare Überweisung): Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger unterhalten ihre Konten bei zwei verschiedenen Kreditinstituten, die gegenseitig Konten führen und die Verrechnung über diese Konten vornehmen (Korrespondenzbanken).
    (3) Überweisungsverkehr unter Einschaltung zentraler Kontostellen (mittelbare Überweisung): Der Zahlungspflichtige und der Zahlungsempfänger unterhalten ihre Konten bei zwei verschiedenen Kreditinstituten ohne gegenseitige Kontoverbindungen. Zum Clearing muss eine den Kontostellen gemeinsame Verrechnungsbank (z.B. Girozentralen der Sparkassen oder ein Clearing-System (bilaterales Interbanken-Clearing bzw. Bundesbank)) eingeschaltet werden.

    Vgl. auch Gironetz.

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