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Umgruppierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Arbeitsrechts. Umgruppierung ist die Änderung der Zuordnung des Arbeitnehmers zu der für ihn maßgeblichen Lohn- bzw. Gehaltsgruppe. Änderung kann erfolgen aufgrund einer Versetzung durch den Arbeitgeber oder aufgrund einer neuen Lohn- bzw. Gehaltsgruppeneinteilung. Umgruppierung kann Höher- oder Rückgruppierung sein.

    In Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern besteht bei Umgruppierung ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach den §§ 99–101 BetrVG wie bei Eingruppierungen.

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