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Umweltberichterstattung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Umweltstatistikgesetz (vgl. Umweltgesetzgebung) verpflichtet Unternehmen bestimmte Informationen bereitzustellen.

    Bereiche: Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Naturschutz, Landschaftspflege und Bodensanierung.

    2. Umweltinformationsgesetz (2005) (Umsetzung der Umweltinformationsrichtline der EU von 2003) verpflichtet die öffentliche Verwaltung und private Einrichtungen, sofern sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, Umweltinformationen nach Antragstellung zur Verfügung zu stellen.

    Unweltinformationen: Zustand der Umweltmedien, Input, Kondukte, Maßnahmen, Umsetzung des Umweltrechts, Kosten-Nutzen-Analysen, menschliche Gesundheit.

    3. Freiwillige Berichterstattung: z.B. nach EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS-VO.

    Vgl. auch Umweltprogramm, Nachhaltigkeitsbericht, Global Reporting Initiative.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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